Umwelt

Immissionsschutz

Immissionsschutz dient zum Schutz der Gesundheit des Menschen und der Umwelt. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz § 3 Abs. 2 handelt es sich bei Immissionen um Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen, welche auf Mensch, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken.

Gewässerschutz

Dem Gewässerschutz ist zudem noch die Aufgabe des Schutzes von aquatischem Ökosystemen zugeteilt. In Anlagen kann es durch Leckagen oder Bränden zu ungewolltem Kontakt zwischen der Umwelt und wassergefährdende Stoffe kommen. Um dies zu verhindern werden verschiedene Maßnahmen innerhalb einer Sicherheitskonzeption dargelegt.

Abwasserbehandlung

In einem Unternehmen können an vielen Stellen Abwasser auftreten. Gerade im industriellen Gebiet ist es wahrscheinlich, dass diese Abwässer vor der Einleitung in den Kanal hin zur kommunalen Kläranlage in einer Abwasserbehandlung vorbehandelt werden muss. Diese Maßnahme ist notwendig, da die aggressive Zusammensetzung des industriellen Abwassers die biologische Abwasserbehandlung der kommunalen Kläranlage stören oder gar zerstören kann. Um diese Belastung zu senken, gehören beispielsweise einfache Ölabscheider, bis hin zu komplexen chemisch-physikalischen oder biologischen Entgiftungen, zum Repertoire der Abwasserbehandlung.

Bodenschutz

Durch beispielsweise Leckagen oder Bränden, kann es zu ungewolltem Kontakt zwischen der Umwelt und wassergefährdende Stoffe kommen. Zu diesem Zweck wurde das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) erlassen. Darin sind Vorsorgegrundsätze und Anforderungen an das Ein- und Aufbringen von Material in und auf Böden festgelegt. Des Weiteren ist in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgelegt, wie mit Abfällen und Altlasten bei der Produktion umgegangen wird und welche Weichen gestellt werden müssen zur Einhaltung des Bodenschutzes.

Genehmigungsverfahren

Bedingt durch immer höhere Anforderungen an den Schutz von Natur, Umwelt, Arbeitnehmer und Personen, ist es kaum noch möglich Änderungen in einem Betrieb ohne Behördenbeteiligung abzuwickeln. Dadurch entwickelt sich die vermeintlich einfachen Änderungen im Betrieb zu einem komplexen Projekt innerhalb eines Genehmigungsverfahrens bei dem es sinnvoll ist eine externe Beratung einzuschalten. Wir helfen Ihnen im Dickicht der Vorschriften den roten Faden nicht zu verlieren. Durch Uns und Unser Partner-Netzwerk können Wir eine umfassende Betreuung, vom Genehmigungsantrag, bis hin zur Verwaltung der Nebenbestimmungen, die aus den Genehmigungen resultieren, bereithalten.