Bodenschutz

Durch beispielsweise Leckagen oder Bränden, kann es zu ungewolltem Kontakt zwischen der Umwelt und wassergefährdende Stoffe kommen. Bei unzureichendem Bodenschutz kann sich die Zusammensetzung des Bodens verändern und muss beim Abriss des Gebäudes aufwendig entfernt bzw. gereinigt werden.

Neben den vorbeugenden Maßnahmen, welche sich teils mit den präventiven Maßnahmen zum Gewässerschutz überschneiden, muss der Boden auch aktiv geschützt werden. Zu diesem Zweck wurde das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) erlassen.

Darin sind Vorsorgegrundsätze und Anforderungen an das Ein- und Aufbringen von Material in und auf Böden festgelegt. Des Weiteren ist in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgelegt, wie mit Abfällen und Altlasten bei der Produktion umgegangen wird und welche Weichen gestellt werden müssen zur Einhaltung des Bodenschutzes.

Wir bieten in diesem Zusammenhang folgende Leistungen

  • Erstellen von Bodenschutz Überwachungskonzepten gemäß § 21 Absatz 2a
  • Planung der Überwachung
  • Durchführung von Begehung durch unsere Sachkundigen
  • Koordination bei der Erstellung von Ausgangszustandsberichten
  • Begleitung von Altlastensanierung
  • Begleitung von Gesprächen mit der Behörde

Alle Unterlagen werden nach Wunsch elektronisch oder auf Papier erstellt.

Weitere externe Betriebsbeauftragte, die Wir stellen, finden Sie hier.

Eng mit dem Thema Bodenschutz verbunden sind unsere weiteren Umweltthemen verbunden. In diesem Zusammenhang ist auch die Sachverständigenprüfungen nach AwSV  interessant.

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