Anlagensicherheit & Störfallvorsorge

Bei der Konstruktion einer neuen Anlage geht es darum die Produktionsziele, wie die entsprechende Güte und Menge in vorgegebener Zeit zu erreichen. Damit es während der Nutzung der Anlage nicht zu Störfällen und daraus folgend drastischen Konsequenzen kommt, muss ein System implementiert werden, welches die Anlagenintegrität, den Arbeitsschutz, den Drittschutz und den Umweltschutz berücksichtigt. Die Anlagensicherheit ergibt sich als Schnittstelle vieler verschiedener Gebiete und damit verbundenen Gesetzgebungen. Hier einige Aspekte genannt, welche mit einbezogen werden müssen:

  • das Gefahrenpotential der benutzten und erzeugten chemischen oder biologischen Stoffe
  • integrierte Sicherheitstechnik
  • kontinuierliche sicherheitstechnische Beurteilung der Anlagen
  • ausreichend qualifizierte Mitarbeiter
  • Betrachtung der Wechselwirkungen der Anlage mit der Umgebung
  • Einhaltung der Gesetze (bspw. BImSchG, WHG, KrWG, UmweltHaftG und ChemG), Verordnungen (insbesondere der Störfallverordnung 12. BImSchV) und Richtlinien

Eine Anlage sollte so gestaltet sein, dass ein Störfall entweder in Gänze verhindert werden kann oder so abgeschwächt wird, dass Auswirkungen auf die Umwelt vermieden bzw. vermindert werden. Hierzu müssen technische und organisatorische Strukturen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Störungen aufgestellt werden.

Sie wollen eine reibungslos laufende Anlage?

Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat, damit keine Störungen in Anlagen vorkommen in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.

Unsere Leistungen rund um das Thema der Anlagensicherheit und der Störfallvorsorge:

  • Genehmigungen verfassen und vermitteln (siehe dazu Genehmigungsverfahren)
    • siehe Fließschema weiter unten
  • Gefahrenanalyse
  • Konzept zur Verhinderung von Störfällen
  • Alarm- und Gefahrenabwehrplan
  • Stellung des Beauftragten nach § 58a BImSchG (Störfallbeauftragter

 

Weitere interessante Themen hierzu Managementsysteme, Sicherheitstechnische Betreuung oder die Leistungen zum AwSV-Sachverständigen.