Sachverständigen Prüfungen

Die Anlagenverordnung des Bundes (AwSV) fordert, dass bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entweder einmalig oder regelmäßig wiederkehrend von Sachverständigen einer zugelassenen Sachverständigenorganisation überprüft werden müssen.

Die Anlagenprüfung besteht ausfolgenden Inhalten:

  • Ordnungsprüfung (Prüfung von Dokumenten, wie z.B. Betriebsanweisung)
  • Technische Prüfung (Prüfung der Anlage selbst; primäre Sicherheit)
  • Prüfung des Auffangraumes, der Auffangwanne, -tasse (sekundäre Sicherheit)
  • Prüfung der Sicherheitseinrichtung (Prüfung des Grenzwertgebers, der Leckanzeige usw.: tertiäre Sicherheit)

Zum Schluss schreibt der AwSV Sachverständige einen Prüfbericht nach §47 AwSV, indem er folgende Aspekte aufzeigt:

  • Beschreibung der Anlagenteile
  • Art und Umfang der Prüfung
  • Einordnung zur Wassergefährdungsklasse (WGK)
  • Feststellen von eventuellen Mängeln an Dichtigkeit

 

Des Weiteren bieten wir auch folgende Beratungen im Bereich AwSV an:

  • Erstellung von Betriebsanweisungen § 44 AwSV
  • Erstellung von AwSV Dokumentationen nach § 42 AwSV
  • Erstellung von Gutachten für die Ausnahmen vom Erfordernis der Eignungsfeststellung nach § 41 AwSV
  • Erstellung von Gutachten für die Eignungsfeststellung nach § 63 WHG
  • Beratung zu bestehenden und neuen Anlagen
  • Beratung zu Genehmigungsverfahren (auch bereits begonnenen und im Bereich BImSchG)
  • Kommunikation mit Behörden

Unser AwSV-Sachverständiger, Christian Sichau, beschäftigt sich besonders intensiv mit LAU und HBV-Anlagen im Bereich Oberflächenbehandlung und Chemikalienlagerung. Bei Interesse gerne kontaktieren.