Immissionsschutz

Zum Schutz der Gesundheit des Menschen und der Umwelt dürfen Grenzwerte, vorgegeben durch die TA Luft, das Land und die Kommunen, nicht überschritten werden.

Rund um dieses Thema, bieten wir folgende Leistungen an:

  • Emissionserklärungen nach 11. BImSchV
  • PRTR-Erklärungen
  • Koordination und Ermittlung von Messverpflichtungen
  • Beratung bei der Auslegung und Auswahl von Luftwäschern bzw. Filtern.
  • Externe Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
  • Lösemittelbilanzen und Reduzierungspläne (VOC – Bilanz) gemäß 31. BImSchV

 

Falls Sie sich für weitere Externe Betriebsbeauftragte interessieren, die Wir stellen, lesen Sie hier weiter.

Sie könnten sich auch für die Unterstützung bei Genehmigungsverfahren interessieren.