


Innerhalb einer Anlage muss die Sicherheit gewährleistet sein. Diese wird nicht nur durch Schulungen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vermitteln oder weitere organisatorischen Maßnahmen, sondern auch durch die Gewährleistung, dass das Gesetz eingehalten wurde, erreicht.
In dem Produktionssicherheitsgesetz (ProdSG) ist vorgeschrieben, dass alle Geräte, Maschinen, elektrisch oder gasbetriebene Produkte und Sicherheitseinrichtungen nur vermarktet und in Betrieb genommen werden dürfen, wenn die folgenden Aspekte erfüllt sind und vorliegen:
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, bzw. Importeur oder Händler, dass die entsprechenden EU-Richtlinien erfüllt wurden. Im letzten Schritt wird die Kennzeichnung gut sichtbar an der Anlage angebracht.
Sie benötigen jemanden, der Ihnen unterstützen zur Hand geht bei dem Thema CE-Kennzeichnung?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Leistung enthält die Erstellung der oben genannten Unterlagen und Bereitstellung über Datenträger an. Auf Wunsch können die Unterlagen auch gedruckt und vervielfältigt werden.
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