Sicherheitstechnische Betreuung – Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wir betreuen Ihren Betrieb gemäß den Vorschriften des Arbeitssicherheit Gesetzes und der DGUV Vorschrift 2 als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Unser Leistungen im Überblick:
- Berechnung der Einsatzzeiten
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen nach
- DGUV Vorschrift 1
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Sicherheitstechnische Bewertung von Anlagen nach Produktsicherheitsgesetz DIN 12100.
- Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmenplänen
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Unterstützung bei der Umsetzung der vorbeugenden Instandhaltung
- Begleitung von Arbeitssicherheitsausschusssitzungen
- Durchführung von Vorfalluntersuchungen
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden
- Bandschutzhelferausbildung nach DGUV Information 205-023 mit praktischem Teil