


Die Anlagenverordnung des Bundes (AwSV) fordert, dass bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entweder einmalig oder regelmäßig wiederkehrend von Sachverständigen einer zugelassenen Sachverständigenorganisation überprüft werden müssen.
Die Anlagenprüfung besteht ausfolgenden Inhalten:
Zum Schluss schreibt der AwSV Sachverständige einen Prüfbericht nach §47 AwSV, indem er folgende Aspekte aufzeigt:
Des Weiteren bieten wir auch folgende Beratungen im Bereich AwSV an:
Unser AwSV-Sachverständiger, Christian Sichau, beschäftigt sich besonders intensiv mit LAU und HBV-Anlagen im Bereich Oberflächenbehandlung und Chemikalienlagerung. Bei Interesse gerne kontaktieren.