Managementsysteme

Ab einer gewissen Unternehmensgröße lohnt es sich ein Managementsystem zu implementieren. Dadurch werden feste Abläufe und Strukturen bei verschiedenen, eventuell bereichsübergreifenden Aufgaben festgelegt. Durch feste und lückenlose Vorgehensweisen im Managementsystem kann die Qualitätssicherheit von Produkten, Nachhaltigkeit, Innovation, Wissen und Arbeitssicherheit garantiert werden. Außerdem lässt sich daraus ein reibungsloser Ablauf im Betrieb ableiten, welcher zur Mitarbeiterzufriedenheit beisteuert.

Die Implementation der Managementsysteme erfolgt nachfolgenden Standards:

  • DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme
  • DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme
  • SCC/ SCP SGU – Managementsysteme für Kontraktoren
  • DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsysteme
  • KAS19 Sicherheitsmanagement – zur Verhinderung von Störfällen
  • DIN ISO/IEC 27001 Informationssicherheits-Managementsysteme
  • DIN EN ISO 13485 Medizinprodukte – Qualitätsmanagementsysteme
  • DIN EN ISO 22000 Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit
  • IFS FOOD und IFS HTC – Managementsysteme für Lebensmittelproduktion und Verpackung
  • DIN EN ISO/IEC 17025 Prüf- & Kalibrierlaboratorien

Sie blicken bei all diesen Vorschriften nicht mehr durch? Wir stehen Ihnen gerne zu Verfügung.

Wir bieten gerne unsere Hilfe zum Thema Managementsysteme an. Insbesondere in den folgenden Punkten:

  • Begleitung, während Zertifizierung
  • Erläuterung von Normforderungen
  • Soll-Ist-Analysen im kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)

  • Durchführen von Interne Audits und Management-Bewertungen
  • Operative Unterstützung
  • Erstellen von Prozessdokumentation
  • Erstellen von Anweisungen oder Formulare
  • Nach Zertifizierung weiter umfassende Gesamtunterstützung:
    • Dauerpflege und Betreuung von MM-Systemen
  • Unterstützung bei Einrichtung von Prozessmanagement-Software und deren Anwendung, bspw.:
    • ViFlow
    • Sharepoint
    • Confluence

Schulungen

Zur Pflege eines Unternehmens gehört auch die Pflege des Könnens der Mitarbeiter. Hierzu werden verschiedene Schulungen angeboten. Außerdem sorgen Schulungen zur Sicherung der Qualität im Unternehmen.

Beispielweise ist die Bestellung von Brandschutzhelfer (BSH) in einem Betrieb ab einem Mitarbeiter rechtlich im § 10 ArbSchG vorgeschrieben, sowie in der DGUV Vorschrift 1 dargelegt. Detaillierte Anforderungen sind in den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) zu finden.

  • Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023 mit praktischem Teil
  • jährliche Arbeitsschutzschulung (nach § 12 ArbSchG)
  • jährliche Schulung nach § 44 AwSV

 

Interessant dazu kann die Sicherheitstechnische Betreuung sein oder das zur Überwachung der implementierten Standards verwendete Management und –system.