Genehmigungsverfahren

Bedingt durch immer höhere Anforderungen an den Schutz von Natur, Umwelt, Arbeitnehmer und Personen, ist es kaum noch möglich Änderungen in einem Betrieb ohne Behördenbeteiligung abzuwickeln. Dadurch entwickelt sich der Änderungen im Betrieb zu einem komplexen Projekt, bei dem es sinnvoll ist eine externe Beratung einzuschalten.

Wir helfen Ihnen im Dickicht der Vorschriften den roten Faden nicht zu verlieren. Durch Uns und Unser Partner-Netzwerk können wir eine umfassende Betreuung, vom Genehmigungsantrag, bis hin zur Verwaltung der Nebenbestimmungen, die aus den Genehmigungen resultieren, bereithalten.

  • Anträge gemäß Bundes Immissionsschutz Gesetz BImSchG.
    • Neugenehmigungen §4 BImSchG.
    • Änderungsgenehmigungen § 16 BImSchG.
    • Änderungsanzeigen § 15 BImSchG.
    • Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen §23a BImSchG
    • Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren §23b BImSchG
  • Allgemeine und Standortbezogene Vorprüfungen nach UVP-Gesetz
  • Anträge zur Einleitung von Abwasser
    • Anträge zu der Genehmigung von Abwasservorbehandlungsanlagen (Industrieabwasser)
  • Gewässerschutz
    • Anträge auf Eignungsfeststellung § 63 WHG
    • Anzeigen gemäß § 40 AwSV
  • Betriebssicherheit
    • Erlaubnisverfahren gemäß § 18 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.
  • Weitere behördliche Anzeigen
    • Anzeigen zur Feststellung eines Betriebsbereiches gemäß § 7 der 12. BImSchV (Störfallverordnung)
    • Anzeigen zur Betriebsorganisation § 52b BImSchG

Interessant dazu ist die Anlagensicherheit und Störfallvorsorge.

 

 

Generelle Betrachtung bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG: