Externe Beauftragte

In einem Unternehmen müssen verschiedene Bereiche durch einen Beauftragten abgedeckt werden.

Es müssen demnach Aufgaben zur Organisation und Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes innerhalb des Unternehmens erfolgen. Werden die Beauftragten intern im Unternehmen verteilt, muss nicht nur die entsprechende Ausbildung vorzuweisen sein, sondern auch die Zeit zur Verfügung stehen diesen Aufgaben nachzugehen.

Externe Betriebsbeauftragte stellen für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) eine attraktive Alternative und eine große Entlastung dar. Abhängig von Art und Größe des Unternehmens werden mit dem Betriebsbeauftragten die relevanten Bereiche festgestellt und der Arbeitsaufwand geklärt. Neben der im Punkt „Technik“ erwähnten Fachkraft für Arbeitssicherheit können wir Ihnen die folgenden externen Betriebsbeauftragten zur Seite stellen:

  • Beauftragter für Qualitätsmanagement gem. DIN-EN-ISO 9001
  • Beauftragter für Umweltschutzmanagement gem. DIN-EN-ISO 14001 (UMB)
  • Beauftragter für Arbeitssicherheit gem. ASiG (FaSi)
  • Beauftragter nach § 53 BImSchG (Immissionsschutzbeauftragter)
  • Beauftragter nach § 58a BImSchG (Störfallbeauftragter)
  • Beauftragter nach § 59 KrW-/ AbfG (Betriebsbeauftragter für Abfall)
  • Beauftragter für Brandschutz nach DGUV-I 205-003 interessant dazu auch der Gewässerschutz

 

Für genaue Abstimmung der Dienstleistungen sprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.