Ab sofort können Wir die Dienste eines Sachverständigen nach § 53 der AwSV anbieten.

Ab sofort können auch Wir die AwSV-Anlagen prüfen und Gutachten zu wassergefährdende Anlagen schreiben.

Die Anlagenverordnung des Bundes (AwSV) fordert, dass bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entweder einmalig oder regelmäßig wiederkehrend von Sachverständigen einer zugelassenen Sachverständigenorganisation überprüft werden müssen.

Unter die Aufgaben des AwSV-Sachverständigen fallen die Durchführung einer Anlagenprüfung und die darauffolgende Erstellung eines Prüfberichtes.

Des Weiteren bieten wir weitere Dienstleistung im Rahmen des Sachverständigen nach § 53 der AwSV an, welche unter dem Punkt „Weiter Leistungen à Sachverständiger“ zu finden sind.

Falls Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich an Christian Sichau